Allgemeine Geschäftsbedingungen
Natursteinprodukte können Farbschwankungen und Änderungen aufweisen.
Diese Farbschwankungen und Änderungen stellen keine Wertminderung dar und sind kein Reklamationsgrund.
Strom und Wasser sind vom Bauherren kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Weiter muss die Stromversorgung (ausreichende Absicherung) für die Bauarbeiten garantiert werden.
Für die Silos die auf die Baustelle geliefert werden, müssen geeignete Flächen zur Verfügung gestellt werden. Da uns der Unterbau bzw. die Verlegeart der Abstellfläche nicht bekannt ist kann die Firma Mark Jesbina Pflasterungen nicht für etwaige Schäden nicht zur Haftung herangezogen werden.
Bei Natursteinmauerwerken werden zur Berechnung der m² Fläche sämtliche Sichtflächen wie Mauerabdeckung Mauerecken usw. verrechnet.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Bei Pflasterarbeiten kann es auf Grund von Schneidearbeiten zur Staubentwicklung kommen. Die dadurch resultierenden Reinigungsarbeit an Fassaden, anderen Bauteilen sowie Gegenstände führt nicht zu Abzügen vom Gesamtbetrag der Rechnung.
Der anfallende Müll muss bauseits entsorgt werden. Ansonsten entstehen für die Müllentsorgung Mehrkosten.
Zufahrtsmöglichkeiten müssen für Lkw und Pkw immer gegeben sein. Ein Lagerplatz für Materialien und Silo in unmittelbarer Nähe muss gegen sein.
Für bauseits hergestellte Unter- oder Oberbauten sowie Betonplatten wird von der Mark Jesbina Pflasterungen keine Haftung übernommen bzw. kann nicht zur Haftung herangezogen werden. Die Mark Jesbina Pflasterungen trifft keine über den üblichen fachlichen Umfang hinausgehende Prüf- und Untersuchungspflicht.
Der Bauherr leistet Gewähr dafür, dass die von uns zu bearbeiteten Untergründe Böden Wände etc., alle Voraussetzungen für eine Fachgerechte Werksausführung unserseits eintreten. Jeder Unterbeton der auf dem eine Natursteinverlegung erfolgen soll muss ein Mindestgefälle von 2% aufweisen und isoliert werden. Andernfalls wird bei nachfolgender Natursteinverlegung keine Haftung Übernommen.
Die in diesem Angebot ermittelten Maße wurden nach bestem Fachwissen errechnet. Für eventuell erhaltene Irrtümer (da Materialkosten und Arbeitszeit nur geschätzt werden können übernehmen wir keine Haftung.
Auftragsgegenstand sind die derzeit gültige Ö-Norm sowie die RVS, über der die Bauherren ausreichend informiert wurden.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag gilt erst mit der Abgabe einer Auftragsbestätigung bzw. Anzahlung als abgeschlossen.
Angebotsgültigkeit bis max., 1 Monat nach Angebot Datum.
Werden Bauseits Fertigstellungen oder Nachbehandlungen (Hinterfüllung eines Mauerwerkes Behandlung von Natursteinen mit verschiedenen Mitteln durchgeführt, kann die Firma Mark Jesbina Pflasterungen für etwaige Schäden nicht zur Haftung herangezogen werden.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum der Firma Jesbina Mark Pflasterungen.